Nachfolgend haben wir die Praxisleistungen, die bei entsprechender Diagnose oder Verdachtsdiagnose von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, aufgelistet. (Für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt ein anderer Kostenträger). Auf der linken Navigationsleiste können Sie weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen abrufen.: